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WEG-Recht

Das Wohnungseigentumsrecht ist zu einem großen Teil Richterrecht, so dass eine profunde Kenntnis der aktuellen Rechtsprechnung für den Anwalt unerlässlich ist.

Klassische Konfliktgebiete, in die WEGs des Öfteren involviert werden sind z. B.:
  • Auseinandersetzungen um bauliche Änderungen.
  • Mängelverfolgung gegenüber dem Bauträger/Aufteiler des Gebäudes. Auch wenn in den letzten Jahren sehr viele vertragliche Regelungen zur Abnahme des Gemeinschaftseigentums als unwirksam anzusehen sind, bedarf es dennoch sorgfältigen Vorgehens, um die Verjährung von Ansprüchen gegen den Bauträger und zudem des öfteren sogar gegen die Geschäftsführer der Bauträger persönlich geltend zu machen. Es ist nicht sinnvoll, damit zu warten, bis der Eintritt der Verjährung kurz bevorsteht.

  • Unwirksame Klauseln in Bauträgerverträgen enthalten häufig unwirksame Vollmachten, die den Bauträger berechtigen sollen, den Vertragsgegenstand einseitig ändern zu dürfen. Solche Klauseln sind nur unter sehr engen Voraussetzungen zulässig.
  • Beschlussfassungen leiden sehr häufig schon unter formalen Mängeln, die zur Beschlussaufhebung führen. Die Verpflichtung der wEG, nach dne Grundsätzen ordnungsgemäßer Verwaltung zu agieren, ist ebenso sinnvoll wie unkonkret. Da hilft nur profunde Rechtskenntnis, um die Wirksamkeit von Beschlüssen zuverlässig beurteilen zu können.

    Wir bereiten häufig Beschlussvorlagen vor, um die zuverlässige Fassung wirksamer Entscheidungen der WEG sicherzustellen. Das bedarf vorausschauender Sichtweisen, wie prognostisch auf künftige Sachverhalte zu reagieren ist.