Durch den Immobilienkaufvertrag wird eine Immobilie erworben bzw. verkauft. Die Parteien des Vertrages verpflichten sich zur Zahlung des vereinbarten Kaufpreises (Käufer) oder zur Übergabe der Immobilie (Verkäufer). Der Immobilienkaufvertrag muss immer notariell beurkundet sein.
Der Immobilienkaufvertrag enthält alle relevanten Informationen, die direkt mit dem Immobilienkauf in Verbindung stehen. Vom Bauträgervertrag unterscheidet sich der Immobilienkaufvertrag dadurch, dass der Immobilienkaufvertrag eine Bestandsimmobilie zum Gegenstand hat, während beim Bauträgervertrag die zu erwerbende Immobilie vom Bauträger noch errichtet werden muss.
Die Aufsetzung eines Immobilienkaufvertrages erfolgt erst dann, wenn sich Käufer und Verkäufer über den Immobilienkauf und den Kaufpreis einig sind. Im Vorfeld ist es ratsam, die Immobilie ausgiebig und unter Umständen unter Zuziehung eines Sachverständigen zu besichtigen. Nicht selten wird auch ein Vorvertrag abgeschlossen, der zumindest eine Absichtserklärung hinsichtlich des Erwerbs bzw. Verkaufs der Immobilie an die gegenseitigen Parteien des Vorvertrages enthält.
Der notarielle Vertrag wird den Vertragsparteien im Normalfall bereits 14 Tage vor der Unterzeichnung zugeschickt. Innerhalb dieser Frist sollten die Parteien den Inhalt des Vertrages auf Richtigkeit überprüfen. Da ein Immobilienkaufvertrag für einen juristischen Laien kaum verständlich ist und der Notar keine beratende Funktion einnimmt, sondern sich neutral verhält, ist eine rechtliche Überprüfung des Inhalts durch einen Experten sehr zu empfehlen.
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