Durch einen Bauträgervertrag verpflichtet sich ein Bauträger gegenüber dem Immobilienkäufer, ein Haus bzw. eine Eigentumswohnung zu bauen und anschließend das Grundstückseigentum zu übertragen. Ein Bauträgervertrag beinhaltet also zwei Elemente: die Herstellung eines Bauprojekts und den Verkauf eines Grundstücks, auf dem das neu zu errichtende Haus oder die Eigentumswohnung entstehen soll.
Der Bauträgervertrag unterscheidet sich damit vom „normalen“ Immobilienkaufvertrag dadurch, dass hier eine noch zu erbauende Immobilie verkauft wird, während ein reiner Immobilienkaufvertrag eine (meist gebrauchte) Bestandsimmobilie zum Gegenstand hat.
Ein Bauträgervertrag ist ein sehr umfangreiches Vertragswerk, das insbesondere verbindliche Angaben zum Kaufpreis, Fertigstellungstermin, der vereinbarten Bau- und Leistungsbeschreibung, sowie Ratenzahlungen und Sonderwünschen enthält.
Da ein Bauträgervertrag, insbesondere ein häufig verwendeter Standardtext, auch nachteilige Vertragsklauseln für den Käufer enthalten kann, ist eine Überprüfung des Vertragswerkes vor Unterzeichnung durch einen Experten unbedingt zu empfehlen, da der Notar keine beratende Funktion einnimmt, den Immobilienkäufer also vor Abschluss des Vertrages nicht belehrt. Das macht nur ein Rechtsanwalt.
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