Wir sind spezialisiert auf rechtliche Fragen und Herausforderungen, die sich im Zusammenhang mit Architektenverträgen, Ingenieurverträgen und Fachplanerverträgen ergeben können. Wir unterstützen alle Baubeteiligten bei der Vertragsgestaltung, der eindeutigen Regelung von Honoraransprüchen und klarer Definition der zu erbringenden Leistungen. Häufig bietet sich auch an, Regelungen zu Streitbeilegung vertraglich zu vereinbaren.
Unsere Erfahrung hilft Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen!