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Abwicklung von Übergabe und Übergabe­rate

Abwicklung von Übergabe und Übergaberate

Wohnungsübergabe

Im Baurecht bezieht sich die Wohnungsübergabe auf den Zeitpunkt, an dem eine neu errichtete oder renovierte Wohnung dem Eigentümer übergeben wird. Die Wohnungsübergabe ermöglicht den Beginn der Nutzung und den Einzug in die Wohnung. Dabei werden in der Regel verschiedene Aspekte überprüft und dokumentiert, wie der bauliche Zustand, eventuelle Mängel, Ausstattungsmerkmale und gegebenenfalls vereinbarte Sonderwünsche.

Wir helfen Ihnen dabei, diese Herausforderungen zu bewältigen!

Die Wohnungsübergabe dient dazu, zu überprüfen, dass die Wohnung dem entspricht, was vertraglich vereinbart wurde und insbesondere frei von Mängeln ist. Die Parteien, also der Bauunternehmer, Bauträger und der Käufer bzw. Eigentümer, sind bei der Wohnungsübergabe normalerweise anwesend. Gemeinsam wird ein Wohnungsübergabeprotokoll erstellt, in dem der Zustand der Wohnung und eventuelle Mängel festgehalten werden. Etwaige Mängel sollten im Protokoll genau beschrieben und gegebenenfalls Fristen für die Behebung festgelegt werden. Bei Wohnungsübergabe muss aber nicht zwingend zugleich die Abnahme erfolgen.

Bezahlung der Übergaberate

Die Übergaberate ist ein Teil des vereinbarten Kaufpreises, bei dem vertraglich vereinbart wurde, dass dieser bei, aber nicht vor der Wohnungsübergabe fällig wird. Sie wird üblicherweise während oder nach der Wohnungsübergabe gezahlt. Häufig verlnagt der Bauträger Zahlung bereits vor Übergabe. Das ist allerdings rechtswidrig und sollte auf keinen Fall gemacht werden. Die Höhe der Übergaberate kann im Rahnen, den die MaBV zieht, vertraglich festgelegt werden .

Fazit

Bei Besitzübergabe gibt es sehr häufig Streitigkeiten um die Höhe der zu leistenden Übergaberate nach Abzug von Einbehalten für Mängeln. Lassen Sie sich rechtzeitig auf diesen kritischen Zeitpunkt er Vertragsabwicklung vorbereiten, um nicht unwiederbringliche Nachteile zu erleiden.