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Was sie als Mandant natürlich besonders interessieren muss, ist die Frage, was unsere Dienstleistungen eigentlich kosten. Wir handhaben dies in der Regel so, dass Sie zunächst im Rahmen einer kostengünstigen Erstberatung Ihren Fall schildern und wir diesen mit Ihnen rechtlich erörtern. Danach lässt sich eine Ihrem Fall angemessene Vergütungsregelung stets finden, die Ihre und unsere Belange hinreichend berücksichtigt.
Natürlich gibt es durchaus Offerten von "Anwaltsläden", die teilweise Erstberatungen für 10.- € versprechen. Klar dürfte allerdings sein, dass Sie dafür kaum vergleichbare umfangreiche Tätigkeit erwarten können, bzw. schnell der Nachschlag zu solchen Lockangeboten kommen mag.
Im Übrigen bietet sich häufig eine Abrechnung auf Basis von Stundensätzen an. Im Bereich der Tätigkeit vor Gericht stellen die gesetzlich im RVG (RechtsanwaltsVergütungsGesetz) fixierten Gebühren die vom Gesetzgeber zwingend vorgeschriebene Untergrenze dar (siehe hierzu auch den Kostenrechner , den Sie links im Untermenü erreichen) . Vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist auch der Hinweis, dass, wenn nicht eine Vereinbarung zur Honorarhöhe erfolgt, nach Gegenstandswerten abzurechnen wäre. Wir werden Sie im Beratungsgespräch auch zu diesen Fragen ansprechen und sind sicher, eine für beide Seiten angemessene Vereinbarung erzielen zu können.
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