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Ein mittelständischer Dachdecker wurde von einer wohlhabenden Einfamilienhausbesitzerin angefragt, an ihrem Haus das Dach zu erneuern und das Haus durch ein Wärmedämmverbundsystem (WDVS) energetisch zu sanieren. Die Verhandlungen waren, wie häufig bei Verbrauchern nicht ganz einfach; insgesamt wurden vier verschiedene Angebote erarbeitet, bis man dem Vertragsschluss nahekam.
Handwerksbetriebe und Bauunternehmen müssen gegenüber Verbrauchern auf der Hut sein, um nicht existenzbedrohend unter die Räder zu kommen. Schlecht gemachte gesetzliche Regelungen führen zu kaum hinnehmbaren wirtschaftsfeindlichen Folgen. Die Abfassung rechtssicherer Widerrufsbelehrungen und deren richtiger Einsatz überfordern kleine und mittelständische Unternehmen und deren Mitarbeiter regelmäßig.
Dipl.-Ing. Sebastian Heene, Rechtsanwalt + Bauingenieur, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht